An der Kardinal-von-Galen Schule leben und arbeiten die Kinder, das Kollegium und die OGS gerne miteinander. Damit sich alle Menschen an unserer Schule wohlfühlen, gibt es ein Erziehungskonzept, das von allen Beteiligten gelebt wird. Dazu gehören:
– Klassenrat: In jeder Klasse wird jede Woche mit den Kindern ein Klassenrat abgehalten. Dort werden alle wichtigen Dinge der vergangenen Woche besprochen und geklärt.
– Klassensprecher: In jeder Klasse werden bis zum neuen Halbjahr Klassensprecher gewählt.
– Streitschlichter: Interessierte Kinder des 3. und 4. Schuljahres werden zu Streitschlichtern ausgebildet. Ziel dieser Ausbildung ist es, dass die Streitschlichter Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof unterstützen, einen Streit zu schlichten.
– Schülerparlament: Die Klassensprecher aller Klassen kommen alle zwei Monate zusammen, um über wichtige Belange des Schullebens zu diskutieren und Lösungen zu finden.
– Rote, gelbe und grüne Karten: In allen Klassen hängen an der Tafel gelbe und rote Karten. Auf diesen Karten werden Kinder vermerkt, die gegen Regeln der Schule verstoßen haben. Auf der grünen Karte werden die Kinder notiert, die sich besonders an einem Schultag angestrengt oder bemüht haben.
– Rote Karte: Erhält ein Kind eine rote Karte, bekommt es ein AB (einen Zettel), um sein Verhalten zu reflektieren. Dieser Zettel wird anschließend von den Eltern zur Kenntnis genommen und soll unterschrieben wieder in der Schule abgegeben werden.
Ganz wichtig ist uns, dass die Kinder eine Möglichkeit haben, anderen konkret zu zeigen, wenn sie sich bedroht, beleidigt, belästigt oder in irgendeiner Form negativ berührt fühlen.
Mit der „Stopp-Regel“ haben sie jetzt die Möglichkeit, dies deutlich zu signalisieren und dem verursachenden Kind zu zeigen, dass eine Grenze überschritten wurde.
Die STOPP-Regel:
1. Das betroffene Kind zeigt und sagt dem Verursacher: „STOPP“
2. Der Verursacher entschuldigt sich.
3. Betroffenes Kind muss ein zweites Mal innerhalb eines Tages zum selben Kind „STOPP“ sagen: Ein Lehrer klärt mit den Kindern die Form der Wiedergutmachung (Bild malen, Entschuldigungsbrief schreiben o. ä.).
Erfüllt der Verursacher die Form der Wiedergutmachung, erfolgt keine weitere Konsequenz. Erfüllt der Verursacher die Form der Wiedergutmachung nicht, erledigt er das am nächsten Tag in der 12 Uhr-Pause.
Die Stopp-Regel ist anzuwenden, wenn
· ich von einem anderen Kind unangenehm berührt werde;
· ich geschubst werde;
· Schimpfwörter genannt werden;
· ich beim Spielen gestört oder geärgert werde.
Bei Unterrichtsstörungen durch einzelne Kinder reagieren alle Lehrerinnen in vier Stufen:
1. Das Kind stört: Die Lehrkraft gibt dem störenden Kind einen (non verbalen) Impuls.
2. Das Kind stört ein zweites Mal: Die Lehrkraft ermahnt das Kind.
3. Das Kind stört ein drittes Mal: Die Lehrkraft schreibt es auf die gelbe Karte.
4. Das Kind stört ein weiteres Mal: Die Lehrkraft schreibt es auf die rote Karte. Das Kind erhält einen Zettel auf den es malt (Klasse 1/2) oder schreibt (Klasse 3/4), wodurch es den Unterricht behindert hat und malt/formuliert eine Lösungsmöglichkeit. Dieser Zettel wird von den Eltern gelesen und unterschrieben.
Ein ähnliches Verfahren gilt für allgemeine Regelverstöße:
Regelverstoß (RV)
Konsequenzen
akute Gewalt
Ermahnung /Aussprache
Entschuldigung
Ausgleich / Wiedergutmachung
Schriftliche Reflexion in der Pause
Info an die Eltern / Rückmeldung!
Rote Karte
Bei extremer Gewalt
Einzelfallentscheidung
Ausschluss
Unter akuter Gewalt verstehen wir, dass
· ich ein anderes Kind so verletze, dass es blutet oder blaue Flecken hat;
· ich ein Kind am Hals anfasse und drücke;
· ich ein Kind so feste schubse, dass es stürzt;
· ich ein Kind so feste trete, dass es stürzt;
· ich ein Kind an den Haaren ziehe;
· ich ein Kind massiv mit Worten beleidige und nicht erkenne, dass ich es damit verletze.
Unter extremer Gewalt verstehen wir, dass
· ich einem Kind in den Bauch oder ins Gesicht trete;
· ich nicht aufhören kann, ein anderes Kind zu verletzen, das schon am Boden liegt.
Natürlich erfolgen auch Konsequenzen, wenn ein Kind immer wieder wegen Regelverstößen auffällig werden sollte.
3 rote Karten im Laufe eines Monats oder 5 rote Karten in sechs Monaten:
Elterngespräch mit Hilfsangeboten und Hinweis auf Kontaktaufnahme zum Jugendamt nach weiteren roten Karten.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, das Zusammenleben für alle in der Schule so positiv wie möglich zu gestalten. Eine Atmosphäre zu schaffen, in der jedes Kind angstfrei lernen, arbeiten und soziale Kontakte aufbauen kann, ist eine große Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird.
Regeln für das Zusammenleben an der Kardinal-von-Galen Schule
Erziehungskonzept KvG Regelkurzfassung.p
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